Sehr geehrte Frau Kemmet,
gesetzlich verpflichtend ist das Tragen einer FFP-2.Maske im Freien nicht, jedoch empfehlenswert.
Mit freundlichen Grüßen
Sophia Kieser
Von: Sabine Kemmet <sabine.kemmet06@gmail.com>
Gesendet: Mittwoch, 13. Januar 2021 11:38
An: Kieser, Sophia <Sophia.Kieser@lra-ffb.bayern.de>; Andrea.bentele@gmx.net
Betreff: Re: Lebensmittelretter Lkr. Fürstenfeldbruck ffp2
Sehr geehrte Frau Kieser, sehr geehrter Herr Hasenheit,
Da unsere Verteilungen im Freien stattfinden, gehen wir davon aus, daß wir es bei unseren Abholern bei den üblichen Masken belassen können und nicht auf ffp2 Masken bestehen müssen.
Wir bitten um kurzfristige Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Kemmet
Lebensmittel Retter Fürstenfeldbruck
Kieser, Sophia <Sophia.Kieser@lra-ffb.bayern.de> schrieb am Mi., 16. Dez. 2020, 11:53:
Sehr geehrte Frau Kemmert,
retten Sie bitte weiterhin Lebensmittel und verteilen diese! Vielen Herzlichen Dank für Ihr Engagement.
Mit freundlichen Grüßen,
Sophia Kieser
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Werkstudentin
Münchner Str. 41, 82256 Fürstenfeldbruck
E-Mail: Sophia.Kieser@lra-ffb.bayern.de
Internet: http://www.lra-ffb.de
Achtung:
Bis auf weiteres sind persönliche Vorsprachen im Landratsamt Fürstenfeldbruck
und seinen Außenstellen nur noch nach Terminvereinbarung möglich.
Bitte wägen Sie ab, welche Behördengänge zwingend notwendig sind,
und wenden sich dann zur Terminvereinbarung per Email oder Telefon an die
zuständige Fachstelle bzw. die/den zuständigen Sachbearbeiter/in.
Vielen Dank.
Von: Sabine Kemmet <sabine.kemmet06@gmail.com>
Gesendet: Freitag, 11. Dezember 2020 17:08
An: Hasenheit, Richard <Richard.Hasenheit@lra-ffb.bayern.de>
Betreff: Re: Lebensmittelretter Lkr. Fürstenfeldbruck
Sehr geehrter Herr Hasenheit,
Wir fragen heute an, ob wir im Falle eines harten Lockdown weiter Lebensmittel retten und verteilen dürfen.
Bitte geben Sie uns kurzfristig Bescheid.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Kemmet
Lebensmittel Retter Fürstenfeldbruck
Sabine Kemmet <sabine.kemmet06@gmail.com> schrieb am Mi., 4. Nov. 2020, 08:58:
Sehr geehrter Herr Hasenheit,
Um die Versorgung der Brucker Bürger, welche nicht Tafel-berechtigt, aber trotzdem bedürftig sind, weiter zu gewährleisten, haben wir das von Ihnen freigegebene Hygienekonzept erweitert.
U. A. werden die Listen der Abholer 4 Wochen aufbewahrt, um eine Kontaktverfolgung zu ermöglichen.
Wir starten kommende Woche wieder damit unsere Partner-Märkte zu entlasten und den Landkreis wieder zu versorgen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Kemmet
Lebensmittel - Retter IG
Hasenheit, Richard <Richard.Hasenheit@lra-ffb.bayern.de> schrieb am Di., 5. Mai 2020, 09:41:
Sehr geehrte Frau Kemmet,
hiermit erteilen wir Ihnen die Genehmigung zur Wiederaufnahme der Verteilung der
Lebensmittel zum 04.05.2020 im Landkreis Fürstenfeldbruck.
Die aktuellen Abstands- und Hygienemaßnahmen sind hierbei einzuhalten.
Wir bedanken uns für Ihr Engagement und bleiben sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Richard Hasenheit
Verwaltungsfachwirt
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Gewerberecht, Apothekenrecht, Handwerksrecht
Hans-Sachs-Str. 9
82256 Fürstenfeldbruck
Tel.: 08141/519-853
Fax: 08141/519-892
e-mail: gewerberecht@lra-ffb.de
Internet: www.lra-ffb.de
Achtung:
Bis auf weiteres sind persönliche Vorsprachen im Landratsamt Fürstenfeldbruck
und seinen Außenstellen nur noch nach Terminvereinbarung möglich.
Bitte wägen Sie ab, welche Behördengänge zwingend notwendig sind,
und wenden sich dann zur Terminvereinbarung per Email oder Telefon an die
zuständige Fachstelle bzw. die/den zuständigen Sachbearbeiter/in.
Vielen Dank.