Rettung im Markt

Bitte mit dem Markt vereinbaren, was mit den Lebensmitteln passieren soll, die ihr nicht mitnehmt, da schimmlig o.ä.

Verteilungen

Neben dem Bildchen der Abholer findet ihr ein „?“ – Feld.

Wenn alles o.k. war drücken (“?” wird zu grünem Haken), so behaltet ihr den Überblick.

Rechts von der Uhrzeit steht „Notiz“; hier könnt ihr etwas notieren (z. B. kam zu spät)

Rechts von „Notiz“ ist das Feld „löschen“ (s. u.)

Leitfaden Absage einer Verteilung:

Eure bereits eingestellte Verteilung fällt aus (z. B. weil es keine Ware im Markt gibt):

!!Wichtig: es werden keine Verteilungen gelöscht!!

So bleibt für jeden nachvollziehbar, was los ist (auch für die IT/Verwaltung).

Farben der Rahmen der Abholerausweise

Was bedeuten die Farben der Rahmen der Abholerausweise?

Großgebinde

Grundsätzliches

Eure Sicherheit hat oberste Priorität! Achtet auf euch und eure Retterkollegen!

Bei grundsätzlichen Gefahren sprecht eure Teamleitung an!

Achtet auch immer auf den Straßenverkehr (z.B. um eine Verteilung), eine eventuelle Kontaminierung der Lebensmittel (Handschuhe!) und auf Gefahren, die z. B. bei der Rettung auf einer erhöhten Rampe entstehen (Sturz!).

Die Retter achten während der Einlernphase auf die körperliche Eignung der Azubis.

Die körperliche Eignung kann sich aus verschiedenen Gründen ändern. Seid jederzeit wachsam und ehrlich zu euch selbst – wer nicht fit ist, rettet nicht!

Sollte euch diesbezüglich etwas bei Kollegen auffallen oder ihr deren Eignung in Frage stellen, sprecht gerne mit eurem Teambetreuer.

Der Marktbetreuer erhält im Optimalfall eine Info mit dem Datum unserer Rettung im Markt vom Marktleiter. Die Retterin/der Retter wird informiert – diese/dieser informiert die jeweiligen Abholer der betroffenen Verteilung über die App.

Haftpflichtversicherung der gUG: Allianz (Stand 2025)

Abgedeckt sind Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten (bei uns z. B. dem Supermarkt).

Unfälle/Schäden mit oder am privaten PKW sind nicht abgedeckt! Hier greift die private KFZ-Versicherung. Egal ob wir auf dem Weg zum Retten sind oder z. B. einen Schaden an der Lagerhalle mit dem Auto verursachen oder an der Lagerhalle unser Auto beschädigen.

Beispiele für Versicherungsfälle:

Unfallversicherung der gUG: VBG (ggf. Übernahme der medizinischen Kosten)

Grundsätzlich gilt: Gesetzliche Unfallversicherung zahlt für „gewähltes” Ehrenamt – der ehrenamtlich Tätige ist „wie ein Beschäftigter/Mitarbeiter anerkannt”. Achtung: Hier kommt es auf die direkte Handlung an. Dies gilt nur, wenn der Arbeitnehmer/ehrenamtlich Tätige direkt für das Unternehmen tätig war, z. B. der direkte Weg von zu Hause zum Tätigkeitsort.

Wichtig: Möglichst umgehend Unfallanzeige vom Retter und von der gUG. Damit die gUG ihrer Pflicht als Arbeitgeber nachkommen und korrekte Angaben machen kann, bitte die nötigen Infos zeitnah und möglichst genau (Unfallhergang) zur Verfügung stellen (Retterbetreuung/Geschäftsführung).

Achtung: Bei Unfällen im Rahmen des Ehrenamts einen “D-Arzt” aufsuchen; dieser meldet ebenfalls an die BG.

Stand 04.2025

Viel Spaß beim Retten!

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner